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AKTUELLES

Artikel zum Thema: Gartenarbeit

Dienstleistungsscheck nun auch online

Juli 2011
Kategorien: Klienten-Info

Der Dienstleistungsscheck wurde 2006 mit der Intention eingeführt, eine legale Alternative zur Schwarzarbeit zu bieten und auch Sozialversicherungsschutz für die Beschäftigten sicherzustellen. Seit 1. Mai 2011 kann die Entlohnung nicht nur wie bisher über den Dienstleistungsscheck in Papierform, welcher in Postämtern und Trafiken erhältlich ist, erfolgen, sondern noch praktikabler auch übers Internet. Voraussetzung ist eine Registrierung der beteiligten Personen (Dienstleistungserbringer und Zahlender) auf www.dienstleistungsscheck-online.at.

Der Dienstleistungsscheck eignet sich für die Bezahlung von typischen haushaltsnahen Dienstleistungen für Privathaushalte wie z.B. Reinigung, Gartenarbeiten, handwerkliche Tätigkeiten oder Kinderbetreuung. Wichtig ist, dass es sich um befristete Arbeitsverhältnisse handelt (maximal 1 Monat), die aber wiederholt abgeschlossen werden können. Außerdem muss der Dienstleistungserbringer in Österreich legal arbeiten dürfen. Für das einzelne Dienstverhältnis betrachtet dürfen für das Jahr 2011 Dienstleistungsschecks in Höhe von maximal 512,36 € pro Monat verwendet werden, damit nicht die monatliche Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird.

Mit dem Dienstleistungsscheck wird nicht nur das vereinbarte Entgelt abgegolten, sondern auch der Unfallversicherungsbeitrag (1,4%) sowie der Verwaltungskostenbeitrag (0,6%) abgedeckt. Dadurch ist beispielsweise die Reinigungskraft während ihrer Tätigkeit im Haushalt unfallversichert – hinsichtlich der nicht abgeschlossenen Kranken- und Pensionsversicherung kann sie sich freiwillig versichern lassen (der Monatsbeitrag beträgt für das Jahr 2011 52,78 €). In der Praxis wird es vorkommen, dass die Reinigungskraft von mehreren Haushalten mit Dienstleistungsschecks entlohnt wird. Es ist dann zu beachten, dass Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung aufgrund mehrfach geringfügiger Beschäftigung eintritt, wenn die in einem Monat eingelösten Dienstleistungsschecks den Grenzwert von 512,36 € überschreiten. Der dann abzuführende Sozialversicherungsbeitrag beläuft sich auf 14,7% und somit z.B. bei einem 10 € Dienstleistungsscheck auf 1,47 €.

Die nunmehr mögliche Online-Abwicklung bringt mehrere Vorteile mit sich. So ist es z.B. jederzeit möglich Dienstleistungsschecks zu erwerben, weiterzugeben und einzulösen. Überdies ist es gebührenfreundlicher und es entfällt die Beschränkung auf vorgegebene Werte wie z.B. 5 oder 10 €. Der Dienstleistungsempfänger legt also den Wert des Onlineschecks fest und bezahlt die Summe aus Wert, Unfallversicherungsbeitrag (1,4% vom Wert) und Verwaltungskostenbeitrag (0,6% vom Wert). Der Dienstleistungsempfänger löst dann den Wert des erhaltenen Online-Dienstleistungsschecks ein.

Bild: © Eisenhans - Fotolia