KANZLEI

Unser Team in Horn unterstützt Sie jederzeit gerne bei allen steuerlichen Fragestellungen. Kontaktieren Sie uns und profitieren Sie von unserem hervorragenden Beratungsservice.

LEISTUNGEN

Mit dem richtigen Partner geht vieles leichter – in besonderem Maße gilt dies für Unternehmen und ihre steuerliche Vertretung. Mit unserer Kompetenz und Erfahrung würden wir gerne auch zu Ihrem wirtschaftlichen Erfolg beitragen.

SERVICE

Mit den praktischen Onlinerechnern können Sie Ihre Berechnungen selbst durchführen – von Brutto/Netto und Abfertigung bis Einkommensteuer und Körperschaftsteuer.

AKTUELLES

Artikel zum Thema: Gewinnrealisierung

Zeitanteilige Gewinnrealisation aus privaten Investitionszuschüssen nur bei Dauerschuldverhältnissen

April 2013
Kategorien: Klienten-Info

Werden Investitionsvorhaben wie etwa die Errichtung eines Gebäudes durch einen öffentlichen Zuschuss subventioniert, so führt dies im Allgemeinen zu einer Kürzung der steuerlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und in Folge zu niedrigeren jährlichen Abschreibungen. Hingegen sind private Investitionszuschüsse (d.h. von Dritten geleistete) im Einkommensteuerrecht nicht explizit geregelt und stellen zwingend (Betriebs)Einnahmen beim Empfänger dar. Für die Frage des Zeitpunkts der Gewinnrealisierung ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Gegenleistung entscheidend.

Der VwGH hatte sich unlängst (GZ 2008/13/0206 vom 24.10.2012) mit einem Sachverhalt auseinanderzusetzen, in dem ein Automobilgeneralimporteur eine „Strukturförderung“ an einen Kfz-Händler mit Werkstätte zur Errichtung eines Betriebsgebäudes gewährte. Fraglich war, ob es auf Seiten des Zuschussempfängers (Kfz-Händler) zu einer einmaligen Gewinnrealisierung kommt oder ob aufgrund eines Dauerschuldverhältnisses eine zeitraumbezogene Realisierung nach Maßgabe der Leistungserbringung (pro rata temporis) vorliegt. Der VwGH erkannte eine einmalige Gewinnrealisierung im Jahr der Fertigstellung des Gebäudes. Ausschlaggebend dafür war, dass seitens des Kfz-Händlers neben der Gebäudeerrichtung keine kontinuierlichen Leistungsverpflichtungen im Sinne eines Dauerschuldverhältnisses vorlagen. Daran ändert auch nichts, dass der Strukturkostenzuschuss des Automobilgeneralimporteurs vermutlich von der Erwartung zukünftig hoher Absatzzahlen geprägt war.

Bild: © rangizzz - Fotolia