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AKTUELLES

Artikel zum Thema: Beschäftigungsverhältnis

Steuertermine 2018

Januar 2018
Kategorien: Klienten-Info

Jänner

Fälligkeiten

15.1.

  • USt für November 2017
  • Lohnabgaben (L, DB, DZ, GKK, Stadtkasse/Gemeinde) für Dezember 2017

Fristen und Sonstiges

Ab 1.1.

  • Monatliche Abgabe der Zusammenfassenden Meldung, ausgenommen bei vierteljährlicher Meldepflicht

Bis 15.1.

  • Entrichtung der Dienstgeberabgabe 2017 für geringfügig Beschäftigte
  • Beschäftigungsbonus (gilt für alle Monate): Der Antrag beim aws auf den Beschäftigungsbonus muss binnen 30 Tagen nach Anmeldung des Beschäftigungsverhältnisses bei der Gebietskrankenkasse gestellt werden.

Februar

Fälligkeiten

15.2.

  • USt für Dezember 2017 bzw. 4.Quartal
  • Lohnabgaben für Jänner
  • ESt-Vorauszahlung 1. Viertel
  • KöSt-Vorauszahlung 1. Viertel

28.2.

  • Pflichtversicherung SVA

Fristen und Sonstiges

1.2.

  • Meldepflicht für bestimmte Honorarzahlungen 2017 (E18) in Papierform

Bis 15.2.

  • Nachverrechnung und Abfuhr der Lohnsteuer im Rahmen des 13. Lohnabrechnungslaufs zwecks steuerlicher Zurechnung zum Jahr 2017

28.2.

  • Jahreslohnzettelübermittlung per ELDA und Beitragsgrundlagennachweis an die Gebietskrankenkasse - bei unterjährigem Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis aber schon früher
  • Meldung der Aufzeichnung betreffend Schwerarbeitszeiten
  • Meldepflicht von Zahlungen gem. § 109a und b EStG aus dem Vorjahr (elektronische Datenübermittlung an das Finanzamt)

März

Fälligkeiten

15.3.

  • USt für Jänner
  • Lohnabgaben für Februar

April

Fälligkeiten

16.4.

  • USt für Februar
  • Lohnabgaben für März

Fristen und Sonstiges

3.4.

  • Kommunalsteuer- und Dienstgeberabgabeerklärung 2017 bei Stadtkasse/Gemeinde

30.4.

  • Abgabe der Steuererklärungen 2017 (Einkommen-, Umsatz-, Körperschaftsteuer) in Papierform und Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO

Mai

Fälligkeiten

15.5.

  • USt für März bzw. 1.Quartal
  • Lohnabgaben für April
  • ESt-Vorauszahlung 2. Viertel
  • KöSt-Vorauszahlung 2. Viertel

31.5.

  • Pflichtversicherung SVA

Juni

Fälligkeiten

15.6.

  • USt für April
  • Lohnabgaben für Mai

Juli

Fälligkeiten

16.7.

  • USt für Mai
  • Lohnabgaben für Juni

Fristen und Sonstiges

2.7.

  • Einreichungspflicht der Steuererklärungen 2017 (Einkommen-, Umsatz-, Körperschaftsteuer) über FinanzOnline

bis 2.7.

  • Fallfrist für Antrag auf Rückholung ausländischer MwSt 2017 aus Nicht-EU-Ländern

August

Fälligkeiten

16.8.

  • USt für Juni bzw. 2.Quartal
  • Lohnabgaben für Juli
  • ESt-Vorauszahlung 3. Viertel
  • KöSt-Vorauszahlung 3. Viertel

31.8.

  • Pflichtversicherung SVA

September

Fälligkeiten

17.9.

  • USt für Juli
  • Lohnabgaben für August

Fristen und Sonstiges

Bis 30.9.

  • Verpflichtung zur Einreichung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 für (verdeckte) Kapitalgesellschaften

Oktober

Fälligkeiten

15.10.

  • USt für August
  • Lohnabgaben für September

Fristen und Sonstiges

Ab 1.10.

  • Beginn der Anspruchsverzinsung für Nachzahlung ESt/KSt 2017

Bis 1.10.

  • Erklärung Arbeitnehmerpflichtveranlagung 2017 L 1 in Papierform oder FinanzOnline bei zumindest zeitweise gleichzeitigem Erhalt von zwei oder mehreren lohnsteuerpflichtigen Bezügen, sonst ist der Termin der 2.7. (via FinanzOnline)
  • Fallfrist für Antrag auf Erstattung ausländischer MwSt (EU) für das Steuerjahr 2017
  • Herabsetzungsanträge für die Vorauszahlungen 2018 für Einkommen- und Körperschaftsteuer

Bis 31.10.

  • Antrag auf Ausstellung eines Freibetragsbescheides

November

Fälligkeiten

15.11.

  • USt für September bzw. 3.Quartal
  • Lohnabgaben für Oktober
  • ESt-Vorauszahlung 4. Viertel
  • KöSt-Vorauszahlung 4. Viertel

30.11.

  • Pflichtversicherung SVA

Dezember

Fälligkeiten

17.12.

  • USt für Oktober
  • Lohnabgaben für November

Fristen und Sonstiges

Bis 31.12.

  • Schriftliche Meldung an GKK für Wechsel der Zahlungsweise (zwischen monatlich und jährlich) der MVK- Beiträge für geringfügig Beschäftigte
  • Die Frist für die Arbeitnehmerveranlagung 2013 bzw. für den Antrag auf die Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer läuft ab

31.12.

  • Mitteilungspflicht für Country-by-Country Reporting (Formular oder FinanzOnline) bei Regelwirtschaftsjahr der obersten Muttergesellschaft

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