KANZLEI

Unser Team in Horn unterstützt Sie jederzeit gerne bei allen steuerlichen Fragestellungen. Kontaktieren Sie uns und profitieren Sie von unserem hervorragenden Beratungsservice.

LEISTUNGEN

Mit dem richtigen Partner geht vieles leichter – in besonderem Maße gilt dies für Unternehmen und ihre steuerliche Vertretung. Mit unserer Kompetenz und Erfahrung würden wir gerne auch zu Ihrem wirtschaftlichen Erfolg beitragen.

SERVICE

Mit den praktischen Onlinerechnern können Sie Ihre Berechnungen selbst durchführen – von Brutto/Netto und Abfertigung bis Einkommensteuer und Körperschaftsteuer.

AKTUELLES

Artikel zum Thema: Personengesellschaft

Elektronische Einreichung des Jahresabschlusses

Januar 2024
Kategorien: Info-Corner , Checklisten

Die verpflichtende Form der elektronischen Einreichung beim Firmenbuchgericht hat für Jahresabschlüsse z.B. mit Wirtschaftsjahr 2017 bis zum 30.9.2018 zu erfolgen und zwar für Kapitalgesellschaften und verdeckte Kapitalgesellschaften, bei denen die Erlöse in den letzten zwölf Monaten vor dem Bilanzstichtag 70.000 € überschritten haben. Keine Offenlegungspflicht besteht nach wie vor für Einzelunternehmer und „normale“ Personengesellschaften.

Die nachfolgende Tabelle zeigt Details zur Form der Einreichung des Jahresabschlusses beim Firmenbuchgericht.

Gesellschaft
Wer darf den Jahresabschluss einreichen?
In welcher Form ist der Jahresabschluss einzureichen?

Kapitalgesellschaften und verdeckte Kapitalgesellschaften mit Umsatzerlösen bis 70.000 €

Notar, Rechtsanwalt, Wirtschaftstreuhänder, Bilanzbuchhalter oder SBH (Voraussetzung: Kammermitgliedschaft), ermächtigte Organwalter der einreichenden Gesellschaft

Wahlweise elektronische Form oder Papierform

Kleine GmbH (§ 221 UGB) und Kleinstkapitalgesellschaften (Micros)

Notar, Rechtsanwalt, Wirtschaftstreuhänder, Bilanzbuchhalter oder SBH (Voraussetzung: Kammermitgliedschaft), ermächtigte Organwalter der einreichenden Gesellschaft

Eingabe der Bilanzdaten in ein elektronisches Formblatt

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften

Notar, Rechtsanwalt, Wirtschaftstreuhänder, Bilanzbuchhalter oder SBH (Voraussetzung: Kammermitgliedschaft), ermächtigte Organwalter der einreichenden Gesellschaft

XML (FinanzOnline) oder als PDF-Beilage via ERV (elektronischer Rechtsverkehr);
die Papierform ist im Unternehmen aufzubewahren

Kapitalgesellschaften mit verpflichtender Abschlussprüfung

Wirtschaftstreuhänder

XML (FinanzOnline) oder als PDF-Beilage via ERV

Bild: © citronenrot - BMF