KANZLEI
Unser Team in Horn unterstützt Sie jederzeit gerne bei allen steuerlichen Fragestellungen. Kontaktieren Sie uns und profitieren Sie von unserem hervorragenden Beratungsservice.
LEISTUNGEN
Mit dem richtigen Partner geht vieles leichter – in besonderem Maße gilt dies für Unternehmen und ihre steuerliche Vertretung. Mit unserer Kompetenz und Erfahrung würden wir gerne auch zu Ihrem wirtschaftlichen Erfolg beitragen.
SERVICE
Mit den praktischen Onlinerechnern können Sie Ihre Berechnungen selbst durchführen – von Brutto/Netto und Abfertigung bis Einkommensteuer und Körperschaftsteuer.
AKTUELLES
Artikel zum Thema: Auslandszahlung
Meldepflicht bestimmter Vorjahreszahlungen bis 29.2.2024
Bis spätestens Ende Februar 2024 müssen bestimmte Zahlungen, welche im Jahr 2023 getätigt wurden, elektronisch gemeldet werden....
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Meldepflicht bestimmter Vorjahreszahlungen bis 28.2.2023
Bis spätestens Ende Februar 2023 müssen bestimmte Zahlungen, welche im Jahr 2022 getätigt wurden, elektronisch gemeldet werden....
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Meldepflicht bestimmter Vorjahreszahlungen bis 28.2.2022
Bis spätestens Ende Februar 2022 müssen bestimmte Zahlungen, welche im Jahr 2021 getätigt wurden, elektronisch gemeldet werden....
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Meldepflicht bestimmter Vorjahreszahlungen bis 28.2.2021
Bis spätestens Ende Februar 2021 müssen bestimmte Zahlungen, welche im Jahr 2020 getätigt wurden, elektronisch gemeldet werden....
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Meldepflicht bestimmter Vorjahreszahlungen bis 29.2.2020
Bis spätestens Ende Februar 2020 müssen bestimmte Zahlungen, welche im Jahr 2019 getätigt wurden, elektronisch gemeldet...
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Meldepflicht bestimmter Vorjahreszahlungen bis 28.2.2019
Bis spätestens Ende Februar 2019 müssen bestimmte Zahlungen, welche im Jahr 2018 getätigt wurden, elektronisch gemeldet...
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