KANZLEI
Unser Team in Horn unterstützt Sie jederzeit gerne bei allen steuerlichen Fragestellungen. Kontaktieren Sie uns und profitieren Sie von unserem hervorragenden Beratungsservice.
LEISTUNGEN
Mit dem richtigen Partner geht vieles leichter – in besonderem Maße gilt dies für Unternehmen und ihre steuerliche Vertretung. Mit unserer Kompetenz und Erfahrung würden wir gerne auch zu Ihrem wirtschaftlichen Erfolg beitragen.
SERVICE
Mit den praktischen Onlinerechnern können Sie Ihre Berechnungen selbst durchführen – von Brutto/Netto und Abfertigung bis Einkommensteuer und Körperschaftsteuer.
AKTUELLES
Artikel zum Thema: Auslandszahlung
Meldepflicht bestimmter Vorjahreszahlungen bis 28.2.2018
Bis spätestens Ende Februar 2018 müssen bestimmte Zahlungen, welche im Jahr 2017 getätigt wurden, elektronisch gemeldet...
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Meldepflicht bestimmter Vorjahreszahlungen bis 28.2.2017
Bis spätestens Ende Februar 2017 müssen bestimmte Zahlungen, welche im Jahr 2016 getätigt wurden, elektronisch gemeldet...
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Steuertermine 2017
Jänner Fälligkeiten 16.1. USt für November 2016 Lohnabgaben (L, DB, DZ, GKK, Stadtkasse/Gemeinde) für Dezember...
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Meldepflicht bestimmter Vorjahreszahlungen bis 29.2.2016
Bis spätestens Ende Februar 2016 müssen bestimmte Zahlungen, welche im Jahr 2015 getätigt wurden, elektronisch gemeldet...
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Steuertermine 2016
Jänner Fälligkeiten 15.1. USt für November 2015 Lohnabgaben (L, DB, DZ, GKK, Stadtkasse/Gemeinde) für Dezember...
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Meldepflicht bestimmter Vorjahreszahlungen bis 28.2.2015
Bis spätestens Ende Februar 2015 müssen bestimmte Zahlungen, welche im Jahr 2014 getätigt wurden, elektronisch gemeldet...
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