KANZLEI
Unser Team in Horn unterstützt Sie jederzeit gerne bei allen steuerlichen Fragestellungen. Kontaktieren Sie uns und profitieren Sie von unserem hervorragenden Beratungsservice.
LEISTUNGEN
Mit dem richtigen Partner geht vieles leichter – in besonderem Maße gilt dies für Unternehmen und ihre steuerliche Vertretung. Mit unserer Kompetenz und Erfahrung würden wir gerne auch zu Ihrem wirtschaftlichen Erfolg beitragen.
SERVICE
Mit den praktischen Onlinerechnern können Sie Ihre Berechnungen selbst durchführen – von Brutto/Netto und Abfertigung bis Einkommensteuer und Körperschaftsteuer.
AKTUELLES
Artikel zum Thema: Sittliche Verpflichtung
Sehr hohe Fahrtkosten zur Abholung des Sohnes als außergewöhnliche Belastung
Kosten können regelmäßig dann steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, wenn sie...
Mehr dazu
Pflegeheimkosten des Vaters als außergewöhnliche Belastung beim Sohn?
Für die steuerliche Geltendmachung von Kosten als außergewöhnliche Belastung gilt, dass die Belastung...
Mehr dazu
Zahlung an die Gläubiger des Sohnes ist keine außergewöhnliche Belastung
Für die steuerliche Geltendmachung als außergewöhnliche Belastung müssen kumuliert die Anforderungen an...
Mehr dazu
Übernommene Nachlassverbindlichkeiten sind keine außergewöhnliche Belastung
Für die steuerliche Geltendmachung von Kosten als außergewöhnliche Belastung müssen Außergewöhnlichkeit ,...
Mehr dazu
Außergewöhnliche Belastung für Pflegekosten - keine generelle Gegenrechnung mit übertragenem Vermögen
Im Falle der Übernahme von Pflegekosten durch Familienangehörige stellt sich vor allem bei einer vorangegangenen...
Mehr dazu
Kreditübernahme in existenzbedrohender Situation als außergewöhnliche Belastung
Die steuerliche Absetzbarkeit von Kosten als außergewöhnliche Belastung setzt bekanntermaßen voraus, dass die Belastung...
Mehr dazu